Die doppelte Akkusativ-Ergänzung ist selten und die meisten Deutschen vermeiden sie nach Möglichkeit.
Verben, die eine doppelte Akkusativ-Ergänzung nutzen, brauchen zusätzlich zum Nominativ noch eine Person UND eine Sache, um Sinn zu machen.
Es gibt nur noch wenige Verben, wo die doppelte Akkusativ – Ergänzung tatsächlich noch genutzt wird.
Das sind: „abfragen“, „angehen“, „lehren / unterrichten“, „nennen“ und „kosten“
abfragen + doppelter Akkusativ
Beispiele:
- „Mein Vater fragt mich die Vokabeln ab.“
„Mich“ und „die Vokabeln“ sind zwei Ergänzungen und müssen beide im Akkusativ stehen. (Weil es keinen Empfänger von etwas gibt und das Verb somit zwei Mal den Akkusativ verlangt.) Man kann keines der beiden weglassen, ohne dass eine Frage offen bleibt.
Achtung:
In der Umgangssprache wird der offensichtliche Teil (in diesem Fall „mich“) oft auch weggelassen.
angehen + doppelter Akkusativ
Beispiel:
- „Das geht dich einen Dreck an.“
„Dich“ und „einen Dreck“ sind zwei Ergänzungen und müssen beide im Akkusativ stehen. (Kein Empfänger daher zwei Mal den Akkusativ) Man kann keines der beiden weglassen.
Achtung:
Nur in der Bedeutung: „das betrifft dich (nicht)“ benutzt „angehen“ zwei Akkusative. In allen anderen Bedeutungen nicht.
lehren / unterrichten + doppelter Akkusativ
Beispiel:
- „Der Lehrer lehrt uns die deutsche Sprache.“
„Uns“ und „die deutsche Sprache“ sind zwei Ergänzungen und müssen beide im Akkusativ stehen. (Kein Empfänger daher zwei Mal den Akkusativ) Man kann theoretisch keines der beiden weglassen, ohne dass eine Frage offen bleibt.
Achtung:
In der Umgangssprache wird der offensichtliche Teil, in diesem Fall „uns“, oft auch weggelassen und die Person auch häufig in den Dativ gestellt. Streng nach den Regeln der Grammatik ist der Dativ aber falsch.
kosten + doppelter Akkusativ
Beispiel:
- „Der Apfel kostet mich einen Euro.“
„Mich“ und „einen Euro“ sind zwei Objekte im Akkusativ. Auch hier gibt es keinen Empfänger und man kann theoretisch keines der beiden weglassen, ohne dass eine Frage offen bleibt.
Achtung:
Wenn der Sprecher die Person ist, die etwas kauft, dann wird „die Person“ oft auch weggelassen. In einigen Regionen wird die Person auch in den Dativ gestellt. Streng nach den Regeln der Grammatik ist der Dativ aber falsch.
nennen + doppelter Akkusativ
Beispiel:
- „Er nennt mich einen Idioten.“
„Mich“ und „einen Idioten“ sind zwei Ergänzungen im Akkusativ.
Achtung:
Auch dieses Verb braucht eine Person und eine Sache als Akkusativobjekt. Aber hier kann man das „mich“ (also die Person) nicht weglassen, da es niemals offensichtlich sein kann!
Umgangssprachlich wird hier oft indirekte Rede (= Konjunktiv 1) benutzt:
- „Er sagt, dass ich ein Idiot sei.“
Die Grammatiklisten, die alle Deutschlerner haben wollen!